Schwierige Immobilien
Nicht jede Immobilie lässt sich anhand typisierter Annahmen ohne Weiteres zutreffend bewerten. Besondere Anforderungen stellen Objekte mit rechtlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Besonderheiten.
Hierzu zählen etwa uneinheitliche Miet- und Nutzungssituationen, Wohn- und Geschäftshäuser mit Mischnutzung, Dachgeschossausbauten oder Anbauten mit ungeklärter Genehmigungslage, teilmodernisierte Bestandsgebäude, atypische Objektstrukturen sowie Immobilien mit Nießbrauch, Wohnrechten oder sonstigen wertrelevanten Belastungen. Im ländlichen Raum treten zudem häufig Gebäude im Außenbereich, historisch gewachsene Nutzungen oder informelle Bebauung hinzu.
Besondere Kompetenz bei komplexen Ausgangslagen
Gerade bei ungenehmigten oder genehmigungsrechtlich unklaren baulichen Anlagen ist für die Wertermittlung häufig von entscheidender Bedeutung, ob und inwieweit eine Genehmigungs- oder Nachgenehmigungsfähigkeit in Betracht kommt. Solche Sachverhalte erfordern nicht nur methodische Sicherheit in der Bewertung, sondern auch planungsfachliche Kompetenz, baurechtliches Verständnis und Erfahrung im sachgerechten Umgang mit Bauaufsichtsbehörden.
Genehmigungsrechtlich sensible oder tatsächlich unklare Ausgangslagen ordne ich frühzeitig realistisch ein und bereite sie für die Wertermittlung fachgerecht auf. Grundlage hierfür sind planungsfachliche Kompetenz, vertiefte juristische Ausbildung und praktische Erfahrung im Umgang mit Bauaufsichtsbehörden.
Auf dieser Grundlage lassen sich auch komplexe baurechtliche Sachverhalte methodisch sauber und nachvollziehbar in die Wertermittlung einbeziehen, ohne vorschnelle Schritte auszulösen, die für Eigentümer nachteilig sein können.