Wertexpertisen für Wertklarheit und Entscheidungsvorbereitung

Wenn ein Orientierungswert für Ihre Immobilie als Grundlage konstruktiver Gespräche oder zur Vorbereitung weiterer Schritte gebraucht wird.

Nicht in jeder Situation ist sofort ein ausführliches Verkehrswertgutachten erforderlich. Eine Wertexpertise (Kurzgutachten) ist eine fachlich strukturierte, in ihren Erkenntnisgrundlagen und im Ermittlungsaufwand bewusst begrenzte Wertermittlung, die einen überschlägigen Marktwert ausweist und wertmäßig in eine Spanne einordnet.

In vielen Situationen genügt zunächst eine überschlägige, fachlich nachvollziehbare Einordnung des Immobilienwerts auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und Urkunden, eines Gesprächs mit Beteiligten, einfach zugänglicher Marktdaten sowie einer Besichtigung des Objekts. Eine Wertexpertise dient in solchen Fällen dazu, auf begrenzter Erkenntnisgrundlage einen Orientierungswert zu ermitteln und diesen für weitere Gespräche und Entscheidungen schriftlich aufzubereiten.

Eignung und Aussagegrenzen

Eine Wertexpertise ist insbesondere dann geeignet, wenn zunächst eine überschlägige Einordnung des Immobilienwerts benötigt wird, etwa als Grundlage für konstruktive Gespräche und Verhandlungen, zur Vorbereitung weiterer Entscheidungen, zur internen Vermögensübersicht, als Vorstufe zu einem späteren Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder zur Prüfung, ob ein solches erforderlich ist.

Auch in Mediationsverfahren kann sie wertmäßige Orientierung schaffen und dazu beitragen, dass sich die Beteiligten auf dieser Grundlage auf einen konkreten Wert verständigen. Ebenso kann sie im Vorfeld eines Testaments oder anderer vermögensbezogener Regelungen als überschlägige Werteinschätzung hilfreich sein.

Mit einer Wertexpertise erhalten Sie eine schriftliche Wertermittlung in verkürzter Form, die auf den vorliegenden Unterlagen, einfach zugänglichen Marktdaten, den Ergebnissen der Besichtigung sowie einer nachvollziehbaren rechnerischen Herleitung beruht. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale bleiben außer Betracht, soweit sie nicht ohne Weiteres erkennbar sind oder das Ergebnis voraussichtlich wesentlich prägen würden.

Lasten und Rechte am Grundstück werden zwar benannt, in der Wertermittlung jedoch nicht gesondert wertmäßig berücksichtigt. Auch eine Wertexpertise beruht nicht auf beliebigen Annahmen; ihre Aussagekraft bestimmt sich nach den zugrunde gelegten Unterlagen, den gewonnenen Erkenntnissen und den offengelegten Annahmen.

Auf dieser Grundlage eröffnet eine Wertexpertise den Beteiligten einen Verhandlungsspielraum innerhalb eines abgesteckten Rahmens, ohne die wertmäßige Einordnung von vornherein zu stark festzulegen.

Abgrenzung

Ein Kurzgutachten ersetzt kein ausführliches Verkehrswertgutachten, wenn besondere rechtliche, tatsächliche oder verfahrensbezogene Anforderungen bestehen.

Dies gilt insbesondere bei hochstrittigen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, bei erheblichen Kommunikations- oder Einigungsschwierigkeiten, bei komplexen objektspezifischen Besonderheiten sowie dann, wenn eine vertiefte und umfassend belegte Ausarbeitung erforderlich ist. In solchen Fällen ist regelmäßig ein vollständiges Verkehrswertgutachten die sachgerechte Form.

Je nach Ausgangssituation kann auch ein Schiedsgutachten in Betracht kommen.

Für Wertexpertisen und Verkehrswertgutachten gelten unterschiedliche Vergütungsmaßstäbe. Angaben zu Vergütung und Nebenkosten finden Sie gesondert unter Honorare.